- Bischofssynode
- Bị|schofs|sy|n|o|de, die:aus einem Gremium von Bischöfen bestehende offizielle Einrichtung der katholischen Kirche zur beratenden Unterstützung des Papstes.
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Bischofssynode,katholisches Kirchenrecht: das 1965 von Papst Paul VI. eingerichtete Organ der Gesamtkirchenleitung. Die Bischofssynode ist eine Versammlung von Vertretern der Bischofskonferenzen der einzelnen Länder und der Ordensgemeinschaften. Sie hat keine Entscheidungsbefugnis, wodurch sie sich vom allgemeinen Konzil unterscheidet. Als Forum der gegenseitigen Information und Beratung unterstützt die Bischofssynode den Papst bei der Bewahrung der Einheit der Gesamtkirche. Ihre Einberufung erfolgt durch den Papst; in Angelegenheiten der Gesamtkirche als ordentliche oder außerordentliche Generalversammlung; in Angelegenheiten einer oder mehrerer Regionen (Teilkirchenverbände) als besondere Versammlung. Der Papst leitet die Bischofssynode selbst oder durch einen Delegierten und bestimmt den Gegenstand der Beratungen. Der Bischofssynode beigeordnet ist ein aus 15 Mitglieder bestehendes ständiges Generalsekretariat unter Leitung eines vom Papst ernannten Generalsekretär (cc. 342-348 CIC). - Bislang wurden zwanzig Bischofssynoden einberufen: zehn ordentliche und zwei außerordentliche Generalversammlungen und acht besondere Versammlungen. Die erste ordentliche Generalversammlung fand 1967 statt und beschloss die Neufassung des Codex Iuris Canonici sowie die Einrichtung der Internationalen Theologenkommission; die zehnte ordentliche Generalversammlung tagte vom 30. 9.-27. 10 2001 und befasste sich mit dem Bischofsamt, den Aufgaben der Bischöfe in der modernen Welt und ihrer Stellung in der Kirche.* * *
Bị|schofs|sy|node, die: aus einem Gremium von Bischöfen bestehendes zentrales Organ der katholischen Kirche zur beratenden Unterstützung des Papstes.
Universal-Lexikon. 2012.